Vertrags und Mietbedingungen für Ski und Snowboardausrüstung.

  1. Der Vertragspartner der Mietleistung erklärt, dass das vertragsgegenständliche Sportgerät, gekennzeichnet durch einen Papier- oder digitalen Lieferschein, in einwandfreiem Gebrauchszustand ist, die gewünschte Qualität hat und der Höhe, dem Gewicht und der Höhe angemessen ist des Wissens und der Sporttechnik, die der Benutzer der Einrichtung gegeben hat.

    Das Personal der Einrichtung hat Ihnen ausreichend erklärt, und Sie haben die Funktionsweise der Ausrüstung verstanden, wobei Sie akzeptiert haben, dass das Set aus Boards, Bindungen und Schuhen nicht in allen Fällen gelöst werden kann, wodurch die Einrichtung im Falle einer Verletzung von der Verantwortung befreit wird.

  2. Der Mieter des Mietservice versteht und akzeptiert, dass das Snowboard-Bindungssystem und die Stiefel nicht dafür ausgelegt sind, sich unter normalen Umständen zu lösen und nicht zu lösen. Der Benutzer versteht und akzeptiert, dass das Befestigungssystem und die Stiefel ein System sind, das sich nicht löst, daher wird dieses System das Risiko von Schäden oder Verletzungen im Falle eines Sturzes nicht verringern und das Risiko des Nichtüberlebens in diesem Fall erhöhen einer Lawine unter Ausschluss der Verantwortung gegenüber dem Betrieb.

  3. Der Vertragspartner der Mietleistung verpflichtet sich, der alleinige Nutzer der Geräte zu sein und verpflichtet sich, diese nicht zu überlassen oder einer anderen Person als dem Nutzer zur Nutzung zu überlassen.

  4. Der Benutzer verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung zu dem auf dem Lieferschein oder dem von der Einrichtung ausgestellten digitalen Mietdokument angegebenen Datum zurückzugeben, übernimmt die volle Verantwortung für die Pflege und Verwahrung derselben und verpflichtet sich, der Einrichtung den Betrag für etwaige Schäden zu erstatten leiden können, die nicht unbedingt von ihrer normalen Verwendung herrühren; Ebenso übernimmt sie bei Verlust oder Diebstahl die Verpflichtung zur Herausgabe zur Wertermittlung der Geräte.

  5. Der Benutzer akzeptiert ausdrücklich seine Verantwortung für das Skifahren oder Snowboarden, indem er erklärt, dass er sich der mit dem Schneesport verbundenen Risiken bewusst ist und EL GNOMO SKI CLUB SL von jeglicher Verantwortung, direkt oder indirekt, für Personen- oder Sachschäden an sich selbst oder an Dritten befreit Parteien, die durch die Nutzung der Mietsache verursacht werden könnten, von denen der Nutzer persönlich ausgeht.

  6. Der Vertragspartner der Mietleistung erklärt, dass er im eigenen Namen oder gegebenenfalls im Namen des in diesem Dokument bezeichneten minderjährigen Nutzers handelt, der bevollmächtigt ist, in seinem Namen einen Vertrag abzuschließen und die Bedingungen dieses Vertrages zu akzeptieren und insbesondere diese Haftungsbeschränkungen.

  7. Die Parteien verzichten ausdrücklich auf die ihnen möglicherweise zustehende Zuständigkeit und unterwerfen sich ausdrücklich den Gerichten und Gerichtshöfen von Granada, um alle Kontroversen zu lösen, die sich aus der Auslegung oder Bildung dieser Bedingungen ergeben können.

  8. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments des Rates vom 27. April 2016 und in der aktuellen Gesetzgebung zum Datenschutz, Gesetz 20.03.18, weisen wir darauf hin, dass das Unternehmen EL GNOMO SKI CLUB SL ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich, die Sie uns freiwillig über eines unserer Mittel zur Erfassung von Informationen zur Verfügung stellen. Der Zweck der Behandlung ist die Buchhaltung, Steuer- und Verwaltungsverwaltung, die Rechnungsstellung von Dienstleistungen oder die Unterbreitung von kommerziellen oder verkaufsfördernden Vorschlägen und Angeboten durch EL GNOMO SKI CLUB SL. Es wird berichtet, dass diese Informationen an kooperierende Unternehmen und öffentliche Einrichtungen weitergegeben werden können, um gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die angeforderten Dienstleistungen zu erbringen. Das Unternehmen EL GNOMO SKI CLUB SL bewahrt die Daten gemäß den geltenden Vorschriften auf. Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, wie EL GNOMO SKI CLUB SL Ihre personenbezogenen Daten behandelt, sowie Ihre Rechte als interessierte Parteien auszuüben, indem Sie eine E-Mail an info@luissanchezsport.com senden und die entsprechenden Ansprüche bei der spanischen Datenschutzbehörde geltend machen .

  9. Stornobedingungen

    9.1 Stornierung vor der Lieferung der Ausrüstung mit Reservierungszahlung.

    Jede Stornierung, die weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, führt zu 100 % der Rückerstattung des Vorschussbetrags an den Kunden.

    Jede Stornierung, die zwischen 2 Tagen vor der Lieferfrist und dem vereinbarten Liefertermin erfolgt, führt zu einer Rückerstattung der Miete unter Abzug von 25 %.

    9.2 Stornierung nach Gerätelieferung

    Bei höherer Gewalt (Krankheit, Unfall) während der Mietzeit bleiben die Bedingungen in Kraft. Nur die von der betreffenden Person gemieteten Geräte können zurückgegeben werden und werden anteilig nach der Anzahl der Tage in Rechnung gestellt (Verwendung gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes und Nachweis der Rückgabe des Materials an das Geschäft).

    9.3 Absage aus Wettergründen

    Im Falle einer vollständigen Schließung der Skipisten, die normalerweise vom Ausrüstungsverleih aus zugänglich sind, und nur in diesem Fall, werden die betroffenen Miettage gegen Vorlage einer Quittung der CETURSA-Skiliftgesellschaft zurückerstattet.

    In diesem Fall erfolgt die Erstattung je nach Zahlungsmittel entweder per Karte, Scheck oder in bar.

    Die Erstattung erfolgt entweder per Karte unter Abzug der den elektronischen Zahlungsanbietern entstandenen finanziellen Aufwendungen oder in einem solchen Fall in bar. Angefangene Miettage werden nicht erstattet.